I. Allgemeines
I.1 Für den Geschäftsverkehr zwischen Fels & Co und dem Besteller gelten nachstehende Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Einkaufs- und Lieferbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie gelten nur, wenn wir sie schriftlich anerkennen.
I.2 Unsere Ware ist zum Wiederverkauf bestimmt.
I.3 Im Rahmen der Kundenbetreuung und Auftragsabwicklung werden Kundendaten mittels EDV bearbeitet und gespeichert; mit Auftragserteilung erklärt der Kunde dafür sein Einverständnis.
II. Preise
II.1 Unsere Preise sind freibleibende Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
II.2 Für unsere Lieferungen gelten die am Tage der Lieferung gültigen Verkaufspreise und Konditionen. Preisänderungen aufgrund aktueller Marktsituation behalten wir uns vor.
III. Lieferung
III.1 Der Versand erfolgt ab Lager auf Gefahr und Risiko des Empfängers auf dem günstigsten Versandweg. Dies gilt auch bei Franko Lieferungen. Die Lieferung ist mit der Übergabe des Gutes an den Transporteur erfüllt. Schäden an der Sendung sind dem
Transporteur unverzüglich mitzuteilen.
III.2 Der Mindestauftragswert für Stammkunden aus Deutschland und Österreich beträgt 50,00 EUR. Bei Bestellungen unter dem Mindestauftragswert berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 5,00 EUR zuzüglich 6,00 EUR Versandkostenpauschale.
Ab einem Warenwert (netto) von 50,00 EUR zuzüglich 6,00 EUR Versandkostenpauschale.
Ab einem Warenwert (netto) von 100,00 EUR frei Haus Deutschland
Ab einem Warenwert (netto) von 100,00 EUR Europäisches Ausland und anfallende Versandkosten.
III.3 Der Export-Mindestauftragswert beträgt 150,00 EUR.
III.4 Erstauftragswert von Neukunden: 100,00 EUR und siehe IV.4
III.5 Elektro-Brennöfen, Steuerungen und Fixiergeräte sowie Ton werden grundsätzlich ab Werk geliefert.
III.6 Großabnahmen zu Nettopreisen erfolgen ab Werk.
III.7 Besondere Versandwünsche gehen zu Lasten des Empfängers.
III.8 Wir sind bemüht Lieferzeiten und Termine einzuhalten; Streiks, höhere Gewalt, Krankheit oder vorübergehender Ausverkauf von Artikeln entbinden uns von der Lieferpflicht. Diese erlischt auch, wenn Auskünfte negativ sind oder überfällige Rechnungen offenstehen. Lieferverzögerungen berechtigen nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu fordern.
III.9 Teillieferungen werden vom Käufer gestattet und gelten als gesondertes Geschäft.
III.10 Liegt der Wert eines verfügbaren Rückstands über 30,00 EUR so wird dieser separat ausgeliefert. In allen anderen Fällen erfolgt die Auslieferung zusammen mit der nächsten Bestellung. Diese Regelung gilt für Kunden aus Deutschland und Österreich.
IV. Zahlung
IV.1 Unsere Rechnungen sind wie folgt zur Zahlung fällig:
Innerhalb 30 Tagen nach Rechnungs- oder Valutadatum rein netto ohne Abzug. Bei Bezahlung innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto.
Bei Nachnahme, Bankeinzug (innerhalb von 10 Tagen) und Vorkasse gewähren wir 3 % Skonto.
Bei Bezahlung mit Scheck gilt erst die Gutschrift auf einem unserer Bankkonten als Rechnungsausgleich.
Bei Zielüberschreitungen behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB vor.
IV.2 Grundlage für jede Lieferung ist die Kreditwürdigkeit des Käufers. Wird während der Vertragsdauer Negatives über die Kreditwürdigkeit des Käufers bekannt, oder befindet sich dieser mit einer Zahlung in Verzug, so werden die gesamten Außenstände des Käufers sofort zur Zahlung fällig. Dem Lieferanten steht das Recht zu, Vorauszahlungen zu verlangen.
IV.3 Zahlungen an Vertreter ohne schriftliche Inkassovollmacht sind unzulässig.
IV.4 Bei Neukunden gilt Vorauskasse des Rechnungsbetrages.
V. Mängelrügen, Reklamationen, Retouren
V.1 Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Warenerhalt schriftlich erfolgen. Gleiches gilt für die Beanstandung unvollständiger oder falscher Lieferungen.
V.2 Geringe Abweichungen in Maßen und Farben berechtigen den Käufer nicht zur Reklamation.
V.3 Bei berechtigten Reklamationen besteht die Wahl zwischen Gutschrift oder Ersatzlieferung. Retouren müssen stets franko erfolgen und bedürfen ausdrücklich der vorherigen Zustimmung. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.
VI. Eigentumsvorbehalt, erweiterter Eigentumsvorbehalt
VI.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung herrührender Forderungen Eigentum des Lieferanten. Ferner erkennt der Käufer einen erweiterten Eigentumsvorbehalt des Lieferanten bei Weiterveräußerung und/oder Weiterverarbeitung der gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen an.
VI.2 Sämtliche Forderungen, die dem Käufer aus Weiterlieferung von Vorbehaltswaren erwachsen, werden hiermit in Höhe der jeweiligen Forderung aus der gesamten Geschäftsverbindung an den Lieferanten abgetreten. Bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung herrührender Forderungen darf der Käufer gelieferte Waren nicht an Dritte verpfänden oder zur Sicherung übereignen.
VII. Erfüllungsort, Gerichtstand und anzuwendendes Recht
VII.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 26452 Sande /Mariensiel
VII.2 Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist Wilhelmshaven
VII.3 Den abgeschlossenen Kauf- und Lieferungsverträgen liegt ausschließlich deutsches Recht zugrunde.